Das Ärmelschild für Fahnen- und Standartenträger wurde mit einer Verfügung vom 04.08.1936 im Heer eingeführt. Dieses schildförmige Abzeichen wurde auf einem bläulich dunkelgrünen bzw. einem schwarzen Grund gewebt und hatte eine Größe von 11,2 cm Höhe sowie 10,2 cm Breite. Es zeigte zwei gekreuzte Truppenfahnen in der Waffenfarbe des jeweiligen Truppenteils mit einer Spitze und Banderoll. Darauf lag ein schwarzweiß gezeichneter Wehrmachtadler mit Blick nach vorn (bzw. Richtung linker Flügel).
Darunter war eine aluminiumfarbene Eichenlaubzier mit insgesamt fünf Blättern sowie zwei Eicheln.
Trageweise:
Das Abzeichen wurde auf der Mitte des rechten Oberarms getragen.
Aufnahmen belegen diese Trageweise auf dem Waffenrock, der Feldbluse sowie der schwarzen Feldjacke. |