
- - Bulgarien
- - Italien
- - Kroatien
- - Rumänien
- - Spanien
- - usw.

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In der Zeit vor bzw. während des Zweiten Weltkrieges kam es auch innerhalb der Wehrmacht zu zahlreichen Verleihungen von Ausländischen Orden und Ehrenzeichen für Zivile und Militärische Verdienste. Für eine entsprechende Verleihung bzw. Annahme einer ausländischen Auszeichnung bedurfte es der vorherigen Genehmigung des Führers und Reichskanzlers des deutschen Reiches. So erfolgte die weiterführende Überprüfung und Bearbeitung eines entsprechenden Vorgangs durch die Präsidialkanzlei. Nach den Vorschriften des Deutschen Ordensgesetzes sollten diese Auszeichnungen an der Ordensschnalle sowie der Feldspange an letzter Stelle und in der Reihenfolge der jeweiligen Verleihung getragen werden. Im Laufe des Krieges sowie einer daraus resultierenden Veränderung der Politischen Lage änderten sich aber ab 1943 auch die Bestimmungen über das Tragen dieser Auszeichnungen. |
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