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Alle Rad- und Halbkettenfahrzeuge sowie die gepanzerten und Motorräder verfügten über ein Kennzeichen in Form eines Blechschildes. Diese Schilder hatten als Unterscheidungsmerkmal unterschiedliche Buchstaben und Zahlenkombinationen. Größe und Art der Kennzeichnung sowie die Beschriftung wurden durch die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Die Zuteilung der Kennzeichen erfolgte durch das jeweils zuständige Wehrkreiskommando, in dem der Truppenteil stationiert war. Für Panzerkampfwagen waren nach der Verfügung vom 16.11.1935 keine Kennzeichen vorgesehen. Lediglich bei Einzelfahrten wie z.B. bei Fahrschulpanzern oder auch bei Probefahrten wurden vorübergehend rote Kennzeichen verwendet. Anbringung der Kennzeichen - Rad- und Halbkettenfahrzeuge verwendeten vorn und hinten sowie in Einzelfällen auch noch seitlich ein Kennzeichen. Bei Neuzulassungen während des Krieges wurde nur noch jeweils ein Kennzeichen vorne und hinten angebracht. - An Motorrädern (Kräder) hingegen wurde das Kennzeichen über dem vorderen Kotflügel befestigt. Mit der Verfügung vom 21.09.1935 wurden statt der bisher einheitlich verwendeten Buchstabengruppe RW (Reichswehr) nun eigene Kennzeichen für die jeweiligen Wehrmachtteile eingeführt. - WH = Heer Mit einer weiteren neuen Verordnung vom 31.01.1940 wurde die Zulassung und Ausgabe der Kennzeichen neu geregelt. Die Berechtigung lag nun bei den Stellvertretenden Generalkommandos für die jeweiligen Wehrkreise sowie bei den Armeeoberkommandos und den Oberbefehlshabern Ost, denen einige Nummerngruppen durch eine gesonderte Verfügung zugeteilt wurden. Für sogenannte Ergänzungsfahrzeuge sowie Beutefahrzeuge usw. wurden gesonderte Bestimmungen erlassen, auf die hier aber im Einzelnen nicht weiter eingegangen wird. |
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