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Mit einer Verfügung vom 25.09.1943 wurde die Beschriftung von Kraftfahrzeugen der Kriegsmarine einschließlich der eingesetzten Anhänger neu geregelt. Dieser Bestimmung nach sollte jedes Fahrzeug mit einer Verladeklasse sowie einer Typenbezeichnung versehen werden. Motorräder waren von dieser Regelung ausgenommen. Die Beschriftung, der bereits bei der Truppe befindlichen Fahrzeuge, sollte je nach den örtlichen Gegebenheiten in eigenen Werkstätten vorgenommen werden. Neu gebaute Fahrzeuge wurden im Gegenzug bereits im Werk mit dieser Beschriftung versehen. Diese Verfügung fand wohl relativ wenig Beachtung, wie eine Vielzahl von Fotos aus dieser Zeit erkennen lässt. Oftmals wurde sie wohl bei einer Neu- oder Tarnbemalung der Fahrzeuge wieder verdeckt. Die Beschriftung wurde auf der linken vorderen Tür (Fahrertür) angebracht. Sofern es sich bei den Fahrzeugen um Panzer, Selbstfahrlafetten oder auch Zugkraftwagen handelte, wurde diese an einer anderen geeigneten Stelle an der linken Seite angebracht. Die Beschriftung war schwarz mit 2 cm hohen Buchstaben mit einer rechteckigen Umrandung von 1 cm Strichstärke vorzunehmen. Leider lag uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages nur die Ausführung der Kriegsmarine vor. Mit Sicherheit fand aber die gleiche Vorschrift auch bei den Heeresverbänden Verwendung. Folgende Angaben waren aufzuführen:
- KFZ.: |
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