Das Sonderabzeichen für Fahnenträger wurde mit einer Verfügung vom 28.08.1936 in der Kriegsmarine eingeführt. Die Unterlage des Abzeichens hatte die Form eines Wappenschildes und maß in der Mitte eine Höhe von 11,8 cm sowie eine Breite von ca. 8,2 cm. Das Abzeichen zeigte zwei gekreuzte Truppenfahnen mit einer rechten sowie einer linken Ansicht. Diese wurden auf der Unterlage in hellblauer, weißer, goldgelber und schwarzer Seide oder Wolle dargestellt. Das Abzeichen wurde je nach Bekleidung mit einer weißen oder einer marineblauen Unterlage getragen. In der marineblauen Ausführung (siehe obere Ansicht) wurde die Unterlage aus dunkelblauem Tuch und die Stickerei aus Seide hergestellt.
Trageweise:
Das Abzeichen wurde für die Dauer der Dienststellung als Fahnenträger auf der Mitte des rechten Oberarms an allen Bekleidungsstücken getragen. Die einzige Ausnahme bildete hier die feldgraue Marineuniform. Auf Aufnahmen von Fahnenträgern konnte stets das Fehlen dieses Abzeichens beobachtet werden. Dieses Sonderabzeichen wurde nur von Trägern der jeweiligen Truppenfahne, nicht aber von denen der Trageflaggen verwendet.
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