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Das sogenannte Flieger-Kappmesser wurde mit einer Verfügung vom 24.05.1937 für das fliegende Personal sowie für die Fallschirmschützen-Verbände in der Luftwaffe eingeführt. Es diente im Einsatz dazu, sich vom Fallschirm oder auch der Gurte zu befreien, wenn das Abwerfen des Gurtzeugs nicht mehr möglich war. ![]() Ansicht zur Trageweise
Die im Griff liegende Klinge glitt nach Betätigen des Druckhebels aus der Schließstellung heraus in die Offenstellung. Der Griff dieses Messers bestand aus einem dreiseitig geschlossenen Metallkasten. Auf diesem Kasten lagen auf den Breitseiten genietete schwarze oder auch dunkelbraune Holzschalen sowie am offenen Ende ein verbreiteter und abgerundeter Metallkopf. An dem abgerundeten unteren Ende hingegen war ein Drahtbügel zum Anhängen des Messers beweglich angenietet. Die am Messer verarbeiteten Metallteile waren vernickelt, blaugrau gespritzt oder auch brüniert. Auf der einen Schmalseite war eine Ahle unter einer Holzschale mit einem Winkelarm um die Niete des Drahtbügels drehbar angebracht. Eine kleine Ausbuchtung unterhalb dieser Holzschale ermöglichte im Bedarfsfall das Ausklappen dieser Ahle.
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