|
Das um den Stahlhelm gelegte Helmband diente zur Kennzeichnung der roten Partei bei Gefechtsübungen. Die gelbe Seite hingegen kennzeichnete die außer Gefecht gesetzten Soldaten beider Parteien. Das Mützenband markierte bei derartigen Gefechtsübungen das Leitungs- bzw. das Schiedsrichterpersonal.
Helmband 36:
Mit der Verfügung vom 12.09.1936 wurde das Helmband 36 eingeführt. Das mit Schnalle 75 cm lange und 4 cm breite gewebte Band war doppelseitig rot bzw. gelb und leicht konisch gearbeitet. An den Enden des Bandes war eine Klemmschnalle bzw. eine 2 cm lange dreieckige Spitze. Drei graue Bänder, jeweils 8 cm lang und 1,5 cm breit, waren in eingewebten 1,7 cm breiten Taschen des Helmbandes eingenäht. Je ein Band war neben einer Schnalle zu finden, 15 cm entfernt von dieser und 19 cm von der dreieckigen Spitze. An den Enden der Bänder war ein Haken angenäht, mit welchem das Helmband am Stahlhelmrand befestigt wurde. Das Band wurde hinten am Stahlhelm angeschnallt.
Mützenband:
Das 75 cm lange und 4 cm breite weiße Mützenband war mit Spitze, Klemmschnalle und Hakenbändern versehen, ähnlich wie das Helmband 36. Getragen wurde das Band an dem Besatzstreifen der Schirmmütze oder an der Fliegermütze. Behelfsmäßig kamen zeitweise auch andere weiße Mützenbänder mit vergleichbaren Abmessungen zum Einsatz.
|