Das um den Stahlhelm gelegte Helmband diente zur Kennzeichnung der roten Partei bei Gefechtsübungen. Die gelbe Seite hingegen kennzeichnete die außer Gefecht gesetzten Soldaten beider Parteien und wurde mit der Verfügung vom 12.09.1936 eingeführt. Das mit Schnalle 75 cm lange und 4 cm breite gewebte Band war doppelseitig rot bzw. gelb und leicht konisch gearbeitet. An den Enden des Bandes war eine Klemmschnalle bzw. eine 2 cm lange dreieckige Spitze. Drei graue Bänder, jeweils 8 cm lang und 1,5 cm breit, waren in eingewebten 1,7 cm breiten Taschen des Helmbandes eingenäht. Je ein Band war neben einer Schnalle zu finden, 15 cm entfernt von dieser und 19 cm von der dreieckigen Spitze. An den Enden der Bänder war ein Haken angenäht, mit welchem das Helmband am Stahlhelmrand befestigt wurde. Das Band wurde hinten am Stahlhelm angeschnallt. |