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Mit einer Verfügung vom 05.08.1941 wurde eine spezielle Tragevorrichtung für Patronenkästen eingeführt. Diese wurde im Bedarfsfall wie ein Tornister angelegt und bestand aus einem Tragegurt aus Webgurten und hatte anscheinend die grundlegende Form eines Koppeltragegestells. Der im Rücken liegende Gurt wurde mit einem Haken unter dem Koppel befestigt. Zwei Patronenkästen wurden an diesem Tragegurt durch die Verwendung von Gurtbändern gehaltert. Diese rechteckigen Patronenkästen bestanden aus Blech und beinhalteten jeweils 300 gegurtete Schuss Maschinengewehrmunition.
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